Ehe

 
Die Ehe (von althochdeutsch ēwa „Ewigkeit, Recht, Gesetz“), Eheschließung oder Heirat ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung, Hochzeitsfeier). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung. Die Bedeutung einer Ehe hängt von jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und hat sich oft geschichtlich verändert. Einige Religionen und Staaten erlauben die Mehrehe von einer Person mit anderen (Polygamie in verschiedenen Ausführungen), auf Hawaii gab es die Gruppenehe von mehreren Personen miteinander (Punaluaehe).

Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (gleichgeschlechtliche Ehe); in anderen Ländern besteht ein eheähnliches Rechtsinstitut mit teils eingeschränkten Rechten unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden vertraglich vereinbart (Ehevertrag).

Bezeichnungen:
Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaar oder Ehegatten (vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrau oder kurz Frau genannt, in gehobener Sprache Gattin, Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. In der Zeit vor der Eheschließung und während der Hochzeit ist die Frau eine Braut. Männliche Ehepartner werden vor und bei der Hochzeit Bräutigam und danach Ehemann oder kurz Mann genannt, sowie Gatte oder Gemahl. Historisch war vom Gespons die Rede (lateinisch spōnsus, spōnsa „Bräutigam, Braut“). Zur passenden Gelegenheit wird ein Ehepartner vertraulich als „bessere Hälfte“ bezeichnet. Die Familiengeschichtsforschung verwendet als genealogisches Zeichen für eine Heiratsverbindung zweier Personen zwei ineinander verschränkte Kreise: ⚭ (Unicode U+26AD).
 
 
 

Grundlegende Aufgaben der Ehe

Eine Eheschließung zwischen zwei, in manchen Kulturen auch zwischen mehreren Personen verändert ihre bisherige Beziehung zueinander grundlegend, sie nimmt eine offizielle, institutionalisierte und verbindliche Form an, mit neuen Rechten und Pflichten für die Partner. Zwischen den beteiligten Familien der Ehepartner ergeben sich neue Verwandtschaftsbeziehungen (Schwägerschaften oder Stiefbeziehungen – Ausnahmen: Cousinen- und Verwandtenehen wie die Bintʿamm-Heirat in der arabischen Welt). Die Ehe gründet diese Rechte und Pflichten auf eine Art Vertrag, wobei der Inhalt dieser Willenserklärung sowie die Art und Weise ihres Zustandekommens von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft abhängen. Meist kommt einer Ehe die Aufgabe der materiellen Versorgung zu, beispielsweise durch Ansprüche auf Unterhalt, güterrechtlichen Ausgleich oder im islamischen Rechtskreis durch die Morgengabe – das gemeinsame Aufbringen der Kinder ist nicht notwendigerweise eine Aufgabe von Ehen (siehe unten zu Ehe und Kinder).

In der Ethnologie (Völkerkunde) und der Soziologie werden Heiratsbeziehungen als ein grundlegendes Element der sozialen Organisation von ethnischen Gruppen und Gesellschaften verstanden; Eheschließungen erfüllen soziale und auch politische Aufgaben, die in verschiedenen Gesellschaften ganz unterschiedlich festgelegt sind, aber meist mit folgenden Zielsetzungen:

  • Ehen berechtigen zu einer sexuellen Beziehung miteinander
  • Ehen legitimieren die Nachkommenschaft, vor allem in der Erbfolge
  • Ehen setzen Abstammungslinien fort und halten diese gegebenenfalls unvermischt („rein“)
  • Ehen erheben einen Anspruch auf die Sexualität und Fortpflanzungsfähigkeit der Frau
  • Ehen wahren und vermehren Besitz und soziales Ansehen der Ehepartner und ihrer Familien
  • Ehen verbinden soziale Gruppen wie Abstammungsgruppen oder Clans miteinander, bis hin zu umfassenden Allianzen (siehe auch Frauentausch als dauerhaftes Bündnis)

Formen
  • Im Römischen Reich wurde die Ehe als eine nicht rechtliche gesellschaftliche Tatsache durch verwirklichte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau gesehen.
  • Nach den Lehren der römisch-katholischen Kirche gilt die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ab dem 11. Jahrhundert als eine naturrechtliche Einrichtung, die zwischen Getauften erstmals ab 1139 auch als ein heiliges Sakrament angesehen wird, das sich die Eheleute gegenseitig spenden und das ein ganzes Leben dauert (Scheidungsverbot).
  • Die zivile Ehe der modernen Zeit betrachtet die Ehe als eine Art bürgerlichen Vertrag, oft verlangt sie eine Beurkundung durch eine Urkundsperson in einem besonderen Verfahren (beispielsweise durch einen Standesbeamten); ebenso zivil werden Scheidungen vollzogen.
Darüber hinausgehend gibt es verschiedene symbolische oder mystische Formen von Heirat und Ehe, so können Geistwesen geheiratet werden (siehe die Geistehe: ghost marriage bei den Nuer im Südsudan), oder auch Tiere oder Pflanzen (beseelte Natur), eingebunden in Rituale und Zeremonien. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die religiös begründete Verlobung mit ihrem Gott seitens christlicher Ordensschwestern: Als Teil ihres Ordensgelübdes tragen sie einen Ring zum Ausdruck ihrer „bräutlichen Bindung an Christus“. Eindeutiger noch verstehen sich die von der katholischen Kirche anerkannten „geweihten Jungfrauen“ als Sponsa Christi: „Braut von Christus“ (siehe Mystische Hochzeit geweihter Jungfrauen).

Heiratsregeln
Zur Erfüllung der unterschiedlichen Aufgaben einer Ehe haben fast alle sozialen Gemeinschaften eigene Heiratsregeln, die empfehlen oder vorschreiben, zwischen welchen Personengruppen eine Eheschließung erlaubt oder gefordert ist (Gebote), und zwischen welchen nicht (Verbote). Diese Regeln können nach innen (endogam) oder nach außen (exogam) gerichtet sein: So soll der Ehepartner beispielsweise innerhalb derselben örtlichen, sprachlichen, religiösen oder ethnischen Gemeinschaft gesucht werden – aber außerhalb der eigenen Abstammungslinie oder Stammesgruppe. Heiratsregeln betreffen vor allem junge unverheiratete Personen – nicht von ihnen betroffen sind erneute Eheschließungen nach dem Tode des ersten Partners, diese unterliegen weniger Einschränkungen, wie auch sexuelle Partnerschaften von Unverheirateten.

Ehe und Kinder
Bei einem Teil der weltweit erfassten 1300 ethnischen Gruppen und indigenen Völkern dient eine Eheschließung nicht vorrangig dem gemeinsamen Aufbringen von Kindern – deren Versorgung wird oft in ihren Großfamilien auch ohne eine Heirat der Eltern gewährleistet. Demgegenüber gilt bei rund der Hälfte der Gesellschaften die Ehelichkeit der Nachkommenschaft als Grundvoraussetzung für ihre Anerkennung (Legitimität). Dies sind vor allem Völker, die ihre Abstammung über die Väterlinie regeln (patrilinear: 46 % aller Ethnien): Hier werden uneheliche Kinder von der Zugehörigkeit zur vaterseitigen Stammfamilie und Erbfolge ausgeschlossen. Bleibt (männlicher) Nachwuchs aus, gilt das in vielen patrilinearen Gesellschaften für den Mann als Grund zur Scheidung, in manchen Fällen auch als Berechtigung zu einer offiziellen Zweitfrau (vergleiche auch Nebenfrau).

Wohnsitz nach der Ehe
Die kulturvergleichende Sozialforschung unterscheidet in verschiedenen Gesellschaften, wo das Ehepaar nach seiner Heirat hinzieht, auch dafür bestehen Gebote und Verbote (Wohnfolgeordnungen: Residenzregeln). So wohnen von den fast 600 Ethnien, die ihre Abstammung rein nach der Väterlinie regeln, 96 % der Ehepaare patri-lokal beim Ehemann, meist zusammen mit dessen Vater, Familie oder Abstammungsgruppe (Lineage, Clan). Für die Ehefrau bedeutet das den zwangsläufigen Auszug aus ihrem Elternhaus und ihrem Familienverband und hat weitreichende Bedeutung für das Rollenverständnis der Geschlechter zueinander. In vielen der über 160 Ethnien, die sich nach ihren Mütterlinien organisieren (matrilinear), bleibt die Ehefrau bei ihrer Mutter wohnen und der Ehemann zieht zu ihrer Großfamilie, wobei es auch Ausprägungen gibt, bei denen der Ehemann nur über Nacht zu seiner Frau kommt (Besuchsehen). In matrilinearen Gesellschaften verliert der Ehemann niemals die Zugehörigkeit zur Großfamilie seiner Mutter, wo auch seine Großmutter eine fördernde Wirkung hat (vergleiche Mutterseitige Großmutter als Evolutionsvorteil).

In beiden Fällen der Abstammung geht es darum, die Kinder eines Ehepaares einer Familie eindeutig zuordnen zu können, wo sie umgesorgt werden. In matrilinearen Gesellschaften übernimmt dabei oft der Bruder der Ehefrau die soziale Vaterschaft für ihre Kinder, auch er wird respekt- und liebevoll Vater genannt (siehe dazu Avunkulat: die soziale Vaterschaft des mutterseitigen Onkels für die Kinder seiner Schwester, sowie Verwandtenselektion: Stärkung der Gesamtfitness durch Förderung der Schwesterkinder). In derartigen sozialen Verhältnissen ist eine Eheschließung nicht notwendige Bedingung der Anerkennung von Kindern, entsprechend niedrig sind bei solchen Völkern die Probleme in Bezug auf Alleinerziehende sowie die Unehelichkeit oder sogar Verwahrlosung von Kindern (Beispiel: die Khasi in Nordostindien).
 
Quelle: Wikipedia