Erzdiözese begrüßt Erleichterungen für Feier von Gottesdiensten

08.02.2022 | Generalvikar Neubrand: „Nehmen Verantwortung in Pandemie weiter wahr“

Freiburg. Die Erzdiözese Freiburg hat die Erleichterungen für die Feier von Gottesdiensten in der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg begrüßt. Die zuletzt geplante 3G-Regel für den Besuch von Gottesdiensten entfällt demnach, ebenso die bislang vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung. Bis auf Weiteres bleiben in Gottesdiensten in der Erzdiözese Freiburg aber das Tragen von FFP2-Masken sowie die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern verpflichtend. Die Neuregelungen gelten mit Inkrafttreten der geänderten Corona-Verordnung ab Mittwoch (09.02.). In einer überarbeiteten Fassung der Liturgieinstruktion wird die Erzdiözese Freiburg die näheren Bestimmungen zur Feier von Gottesdiensten unter den neuen Bedingungen noch im Einzelnen regeln.
 
„Wir begrüßen die Erleichterungen für die Feier von Gottesdiensten und danken den politischen Verantwortungsträgern für den guten Dialog“, sagte der Generalvikar der Erzdiözese Freiburg, Christoph Neubrand, am Dienstag (08.02.). „Selbstverständlich nehmen wir unsere Verantwortung in der Pandemie weiter wahr. Wir werden weiter alles dafür tun, dass die Menschen sicher Gottesdienst feiern können.“ Zugleich dankte Generalvikar Neubrand den Haupt- und Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden, die etwa als Ordner sichere Gottesdienste ermöglichen. „Lassen Sie uns gemeinsam weiter dranbleiben und sicherstellen, dass wir gemeinsam würdige Gottesdienste feiern können.“
 
Bisher waren die Gottesdienste in der Erzdiözese Freiburg während der Corona-Pandemie für alle Menschen ohne Vorbedingungen zugänglich. Um die Sicherheit zu gewährleisten, galten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, Abstandsregeln, Hygienekonzepte und Kontaktnachverfolgung.