Erzbischof Burger begrüßt neue Grundordnung

24.11.2022 | Umsetzung in der Erzdiözese Freiburg im Frühjahr

Freiburg. Erzbischof Stephan Burger hat die Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts durch die deutschen Bischöfe begrüßt. „Die Reform der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts ist ein notwendiger Schritt, um mit dem kirchlichen Arbeitsrecht weiter ein verlässlicher und attraktiver Arbeitgeber sein zu können“, sagte Stephan Burger am Mittwoch (23.11.). „Für mich steht die Umsetzung des neuen Arbeitsrechtes nach der Befassung in den dafür vorgesehenen Gremien außer Frage.“ Er geht davon aus, dass dies im kommenden Frühjahr möglich wird. 
 
Der Freiburger Erzbischof war Mitglied der Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz, die sich mit der Reform der Grundordnung befasst hatte. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hatte am Dienstag (22.11.) mit der erforderlichen Mehrheit eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts als Empfehlung für die Diözesen beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.
 
(mak)