
Der Freiburger Erzbischof war Mitglied der Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz, die sich mit der Reform der Grundordnung befasst hatte. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hatte am Dienstag (22.11.) mit der erforderlichen Mehrheit eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts als Empfehlung für die Diözesen beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.
(mak)


