Den neuen Mitgliedern gratulierte Generalvikar Neubrand, ebenfalls auch im Namen des Erzbischofs, zu ihrer Wahl bzw. Ernennung und dankte für das Engagement. Teil der konstituierenden Sitzung der Kirchensteuervertretung war - neben der Wiederwahl der Vorsitzenden Prof. Dr. Annette Bernards aus Karlsruhe und ihrer Stellvertreterin Christiana Schmidt aus Hartheim - auch die Wahl der elf Mitglieder des Kirchensteuerausschusses. Dieser Ausschuss bereitet jeweils den Haushaltsplan für die Beratungen und die Beschlussfassung im Plenum vor. Auch drei Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt. Nach den Wahlen gab Diözesanökonom Alexander Hanke dem Gremium einen Überblick über den Vollzug des aktuellen Haushalts der Erzdiözese angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen.
Gremium entscheidet maßgeblich über Verwendung von Kirchensteuern
Die Kirchensteuervertretung berät und beschließt den Haushalt der Erzdiözese. Sie besteht aus 36 Mitgliedern, von denen sieben Geistliche und 26 Laien gewählt sind. Außerdem gehören ihr der Generalvikar und zwei aus der Mitte des Diözesanpastoralrates gewählte Mitglieder an. Von der Möglichkeit, drei weitere Mitglieder zu berufen, machte Erzbischof Stephan Burger in der aktuellen Wahlperiode derzeit keinen Gebrauch. Die Amtszeit der Kirchensteuervertretung beträgt sechs Jahre. Durch die Verschiebung der Wahl (wegen der Corona-Maßnahmen) war die Amtszeit der letzten Kirchensteuervertretung einmalig auf sieben Jahre bis 2022 verlängert worden.
Weitere Informationen zur Verwendung der Kirchensteuern in der Erzdiözese Freiburg: www.ebfr.de/kirchensteuer.
(mh)



