
Neben Kristin Jahn begrüßte die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, Doris König, die Anwesenden. In ihrem Grußwort sagte sie: „Die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung unseres Grundgesetzes funktioniert nicht aus sich selbst heraus. Sie bleibt darauf angewiesen, aus der Mitte der Gesellschaft heraus immer wieder unterstützt und mit Leben erfüllt zu werden.“ Vor diesem Hintergrund sagte sie: „Die kirchliche Stimme hat auch in einer diverser gewordenen Gesellschaft immer noch etwas beizutragen. Ihr Verstummen würde – hiervon bin persönlich überzeugt – die gesellschaftlichen und politischen Debatten ärmer machen.“ Das Grundgesetz weise kirchliche Positionsbestimmungen der Sphäre grundrechtlich geschützter Freiheit zu, die Antworten könnten dem Staat aber nicht gleichgültig sein.
Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger erinnerte an Jesus als einen „Meister im Perspektivwechsel“. Immer wieder sei es Jesus gelungen, Menschen eine neue Perspektive zu geben. „Aber er tut das nicht, indem er sie packt und umdreht, er stellt vielmehr Fragen, eröffnet neue Horizonte, indem er Menschen zum Nachdenken bringt.“ Menschen bräuchten keine Besserwisser, die den eigenen Kopf zum Maßstab der Dinge machen, sondern „Mitmenschen, die sich von der Situation ihrer Geschwister betreffen lassen und von diesen her ihr Reden und Handeln orientieren.“
Laut der evangelischen Landesbischöfin Heike Springhart lässt sich im Gespräch mit der Justiz viel lernen „über das Bewusstsein von Grenzlagen und darüber, wie und in welcher Haltung Kirche sich öffentlich zu Gehör bringen soll und will“. In der Predigt gehe es immer auch darum, „dass die Risse in der Gesellschaft nicht noch tiefer werden, sondern Wunden geheilt werden. Dass auch dorthin das Licht der öffentlichen Aufmerksamkeit gerichtet wird, wo sonst kaum einer hinsieht.“
(cvl/mm)


