
„In der Demokratischen Republik Kongo wird für die Palmölindustrie Regenwald abgeholzt und Menschen dafür vertrieben. Ölkatastrophen wie vor der peruanischen Küste zerstören Lebensgrundlagen einheimischer Fischer. In Brasilien brechen unsichere Dämme und begraben ganze Dörfer unter giftigen Schlamm, und in Pakistan und Bangladesch sterben Menschen aufgrund von fehlenden Sicherheitsmaßnahmen bei Bränden und Fabrikeinstürzen. Das sind keine unvermeidbaren Schicksale und Unfälle, sondern das Ergebnis unverantwortlicher Geschäftspraktiken“, so Burger.
„Lückenhafte Gesetze und praktische Hürden verhindern bislang, dass Betroffene und Hinterbliebene die verantwortlichen Unternehmen zur Rechenschaft ziehen und Schadensersatz einklagen können. Das neue EU-Lieferkettengesetz muss diese Hürden beseitigen und den Zugang zu Recht für betroffene Menschen maßgeblich erleichtern“, erklärt Spiegel. Dies ist das zentrale Anliegen der 151 Unterzeichner*innen der gemeinsamen Erklärung.
Wir brauchen ein Gesetz ohne Schlupflöcher
Im Februar 2022 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine solche Richtlinie zu Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (EU-Lieferkettengesetz) vorgelegt. Nachdem der Rat und das Europäische Parlament dazu Stellung bezogen haben, hat im Juni der so genannte Trilog zwischen den drei Institutionen begonnen, der bis Ende des Jahres zur Verabschiedung der Richtlinie führen soll. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich für ein Gesetz ohne Schlupflöcher einsetzt: Alle Sektoren und Stufen der Wertschöpfungsketten müssten erfasst sein“, so Spiegel. Darüber hinaus müssten die betroffenen Menschen und zivilgesellschaftlichen Organisationen eine zentralere Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes bekommen.
(Misereor)


